Vereinfachte Darstellung der Regelung
der „Spritzenüberprüfung"
(2 Möglichkeiten)
1. Die FREIWILLIGE Überprüfung um die ÖAIP-Prüfplakette
(Pickerl) zu erhalten (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten
Pflanzenschutz):
Die ÖAIP empfiehlt, jedes 3. Jahr (bei überbetrieblichen Einsatz jährlich),
ein Pflanzenschutzgerät überprüfen zu lassen um eventuelle Umweltbelastungen
zu vermeiden und in weiterer Folge finanzielle Gewinne durch Spritzmitteleinsparung
zu erzielen.
(Die autorisierten Werkstätten welche überprüfen und Prüfplakette ausstellen
dürfen und die Anforderungen an ein Gerät um eine Prüfplakette zu erlangen,
sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landtechnik in Wieselburg
ersichtlich -
www.blt.bmlf.gv.at)
2. Bei Inanspruchnahme von Förderungen im Rahmen
des ÖPUL 2000 Programm:
Die Prüfung muß jedes 3. Jahr erfolgen. Es wird ausschließlich die Funktion
und die Sicherheit geprüft (!nicht die Ausstattung!).
(Die autorisierten Werkstätten welche überprüfen und Prüfplakette ausstellen
dürfen und die Anforderungen an ein Gerät um eine Prüfplakette zu erlangen,
sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landtechnik in Wieselburg
ersichtlich -
www.blt.bmlf.gv.at)